Produkt-Flyer - Datenschutz im Betrieb
Datenschutz muss kontrolliert werden
Heutzutage werden in verschiedenen Datenbanken Daten von Personen in großer Menge gespeichert, die ohne viel Aufwand zusammengeführt und ausgewertet werden können. Aufgabe des Datenschutzes ist es, zu regeln, welche Verwendung dieser Daten zulässig ist und ob sie überhaupt gespeichert
werden dürfen.
Gesetzlich sind Unternehmensleitungen und Behörden dafür verantwortlich, dass die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt und die geforderten Maßnahmen
umgesetzt werden. Hierzu gehört die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten,wenn dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderlich ist.
Dieser Datenschutzbeauftragte wacht im Sinne einer Selbstkontrolle darüber, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen beachtet werden. Wenn es um Arbeitnehmerdaten geht, hat die betriebliche Interessenvertretung ein Kontrollrecht und in einzelnen Bereichen ein Mitbestimmungsrecht.
Wir bieten an:
Beratung in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes:
- Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Analyse von Risikobereichen
- Schaffung von Organisationsstrukturen zur Einhaltung des Datenschutzes
- Beratung von Betriebsräten zum Thema „Datenschutz und Datensicherheit“
Schulungen zum betrieblichen Datenschutz:
- Mitarbeiterschulungen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
- IT-Sicherheit und Datenschutz für die Interessenvertretung
Per Download oder per Post.
Preis: kostenlos
TIBAY Ansprechpartner
Heike Rozek
Technologieberaterin
Datenschutz
Datensicherheit
Telefon: +49 (89) 54 34 46-12
Telefax: +49 (89) 54 34 46-20
Mobil: +49 (160) 4 78 89 46
E-Mail: Heike Rozek