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Arbeitsrecht: Facebook-Postings als Kündigungsgrund

Aufgrund ihrer schriftlichen Natur und ihrer Archivierung im Web sind Äußerungen über Firma und Kollegen in Facebook ein heikles Thema.

Rechtsanwalt Nils Helmke, externer Datenschutzgeauftragter des Arbeitgeberverbands AGAD, sieht sie aber auch aus anderen Gründen mit Skepsis.

Der in Nordrhein-Westfalen aktive Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (AGAD) hat davor gewarnt, dass bei zunehmender Nutzung sozialer Netzwerke auch die arbeitsrechtlichen Probleme mehr werden. Als Arbeitgeberverband sorgt er sich vor allem um beleidigende, diffamierende oder den Arbeitgeber schädigende Facebook-Einträge. Um seinen Ausführungen Gewicht zu verleihen, schickt der Verband Nils Helmke in den Ring: Er ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter der AGAD Service GmbH.

 

Laut Helmke könne mangels höchstrichterlicher Entscheidungen in Streitfällen auf allgemeine Prinzipien des Arbeitsrechts zurückgegriffen werden: "Unternehmensschädliche Äußerungen müssen keinesfalls durch den Arbeitgeber hingenommen werden und können sogar eine außerordentliche Kündigung begründen". Allerdings können nicht alle Äußerungen bei Facebook, die der Arbeitgeber als unpassend oder störend empfindet, per se von ihm verboten werden. Schließlich werden sie häufig während des privaten Gebrauchs des Sozialen Netzwerks eingestellt und sind daher ein sogenanntes "außerdienstliches Verhalten".

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