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Datenschutz: Wissen und Verstehen

Datum:

13.05.2012 - 18.05.2012

Ablauf:

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer/-innen. Datenschutz ist gerade für Arbeitnehmer/-innen und deren Arbeitsplatz- und Beschäftigungssicherheit sehr bedeutsam. Verstöße gegen den Datenschutz scheinen an der Tagesordnung zu sein. Häufig ist auch ein sehr sorgloser Umgang mit Daten zu beobachten. Das Seminar sensibilisiert für die Belange des Datenschutzes und zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats auf. Anhand aktueller Fragestellungen werden die Grundlagen des Datenschutzes für Betriebsräte behandelt.

 

 

Aus den Inhalten:

 

 

  • Datenschutz
    • Was versteht man unter Datenschutz?
    • Grundprinzipien des Datenschutzes
    • Konsequenzen aus fehlendem Datenschutz
  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere Rechtsgrundlagen
    • Inhalte, Zweck und Grundprinzipien des Datenschutzes
    • Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
    • Der Datenschutzbeauftragte – Aufgaben und Funktion
    • Arbeit mit einzelnen ausgewählten Paragraphen
    • Datengeheimnis und Datensicherung (§ 9 BDSG)
    • Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (§ 32 BDSG)
    • Andere Datenschutzregelungen
    • aktuelle rechtliche Entwicklungen (Beschäftigtendatenschutzgesetz usw.)
  • Arbeitnehmerdatenschutz und Betriebsratsarbeit
    • Wann und wo fallen personengebundene Arbeitnehmerdaten im Betrieb an? Technische Möglichkeiten zur Datenerhebung (GPS, RFID, usw.)
    • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat nach dem BetrVG zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz?
    • Private Internetnutzung/E-Mail Nutzung im Betrieb
    • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
    • Regelung durch Betriebsvereinbarungen; Datenschutz und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    • Zur Praxis von Betriebsvereinbarungen im Bereich des Datenschutzes (anhand von konkreten Beispielen werden Betriebsvereinbarungen besprochen)
    • Auftragsdatenverwaltung – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats (Outsourcing von Arbeitnehmerdaten, Datentransfer ins Ausland, Standardvertragsklauseln, "Safe Harbor" )
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro

 

 

 

Vorkenntnisse:

 

 

Grundkenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert.

 

Nutzen für die Betriebsratsarbeit

 

Sie kennen die zentralen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Sie wissen, wann und wie der Datenschutzbeauftragte tätig werden muss. Sie können den Datenschutz im Betrieb aktiv mitgestalten.

 

Ort:

Inzell

Weitere Informationen:

TIBAY Ansprechpartner

Heike Rozek

Technologieberaterin

Datenschutz
Datensicherheit

Telefon: +49 (89) 54 34 46-12
Telefax: +49 (89) 54 34 46-20
Mobil: +49 (160) 4 78 89 46

E-Mail: Heike Rozek