Datensicherheit am Computer und im Computernetzwerk
Datum:
Ablauf:
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Im Büro der Interessensvertretung werden sensible und schützenswerte Daten verarbeitet. Nach dem BetrVG ist der Betriebsrat selbst für die Sicherheit dieser Daten verantwortlich. Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten. Der Betriebsrat überwacht außerdem nach § 80 BetrVG die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Betrieb. Nach § 87 I Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das Seminar bietet Betriebsratsmitgliedern die Möglichkeit, ihr Wissen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit aus computertechnischer Sicht zu erweitern. Auf den Bereich Internet und Arbeitsrecht wird im Speziellen eingegangen.
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Aus den Inhalten:
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Vorkenntnisse:
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Die Teilnehmer/ -innen sollten im Umgang mit Windows geübt sein und regelmäßig mit PCs umgehen.
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Nutzen für die Betriebsratsarbeit
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Sie haben einen Überblick über datenschutzrechtliche Gefahren im Bereich des Computereinsatzes im Betrieb und insbesondere im Betriebsratsbüro. Sie kennen die rechtlichen Notwendigkeiten zu Datenschutz und Aufbewahrungsfristen. Sie wissen um die technischen Möglichkeiten zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Anforderungen. |
Ort:
Inzell
Weitere Informationen:
TIBAY Ansprechpartner
Heike Rozek
Technologieberaterin
Datenschutz
Datensicherheit
Telefon: +49 (89) 54 34 46-12
Telefax: +49 (89) 54 34 46-20
Mobil: +49 (160) 4 78 89 46
E-Mail: Heike Rozek