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Weg zu einer Beratung

Wer wendet sich an TIBAY?

Der Betriebs- oder Personalrat oder das interessierte Unternehmen.

Wie nimmt TIBAY Kontakt auf?

Innerhalb einer Woche oder mit Wunschtermin wird ein erstes kostenfreies Klärungsgespräch vereinbart. Dort wird mit den Beteiligten der Beratungsbedarf und der Leistungsumfang geklärt.

Was folgt?

  • TIBAY erstellt für den Betriebs- oder Personalrat ein Angebot über Beratungsleistungen, Dauer und Kosten.
  • Der Betriebs- oder Personalrat beschließt über dieses Angebot
  • und leitet es dem Arbeitgeber zur Zustimmung gemäß § 80 (3) oder § 111 BetrVG oder dem BayPersVG bzw. BPersVG zu.
  • Bei Annahme des Angebotes wird die Beratung in enger Abstimmung mit dem Betriebs- oder Personalrat durchgeführt.

Falls erforderlich:

Muster Informationsanforderung

Muster Beschluss

Muster Arbeitgeberinformation